Tankstellenabdichtung
Günter Gebecke


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Verfugungen
Die Abdichtung im befahrbaren Bereich an Tankstellen hat die Aufgabe, daß die dort gehandhabten wassergefährdenden Kfz-Brennstoffe nicht in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden gelangen.

Um eine lange Funktionsdauer des Abdichtungssystems zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Kontrolle und Wartung von großer Bedeutung.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz §19g, Abs. 1 und 2, dürfen solche Anlagen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten und instandgesetzt werden. Die Qualifizierung zu einem Fachbetrieb ist im Wasserhaushaltsgesetz genau definiert. 

Es ist empfehlenswert, einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Bei der Wartung und Instandhaltung sind folgende Regeln zu beachten:

Tropfmengen, die sich auf der undurchlässigen Bodenabdichtung im Bereich der Abfüllanlagen sammeln, sind mindestens einmal täglich mit einem saugfähigen Bindemittel aufzunehmen und vorschriftgemäß zu entsorgen.

Der flüssigkeitsdicht erstellte Bereich ist nach Bedarf einmal im Monat umweltfreundlich zu reinigen. Beim Einsatz von Hochdruckreinigern ist dafür Sorge zu tragen, daß die Fugenabdichtung nicht beschädigt wird. Eine Wassertemperatur oberhalb von 60° C ist zu vermeiden.

Die Abfüllplätze sind regelmäßig, z.B. monatlich durch den Betreiber der Tankstelle auf Schäden zu kontrollieren. Schäden sind umgehend zu beheben. Es ist empfehlenswert, einen Inspektionsbericht anzufertigen. Eine Kontrolle durch einen Sachverständigen hat nach der Inbetriebnahme erstmals nach einem Jahr, dann aber spätestens alle fünf Jahre (in Wasserschutzgebieten alle 2 1/2 Jahre) zu erfolgen.